Die Terminvergabe erfolgt bei uns nur nach telefonischer Vereinbarung. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, bitte ich Sie, möglichst pünktlich oder ca. 5-10 Minuten vor dem Termin in die Praxis zu kommen.
Privatversicherte:
Die Kostenerstattung hängt von Ihrem KV-Vertrag ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten - GOP. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, vor dem Beginn der Therapie Ihre Kasse zu kontaktieren, um zu klären ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie erstattet wird. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Formalitäten.
Selbstzahler:
Sie können die Kosten für die Therapie natürlich auch selbst übernehmen. Somit fallen für Sie alle Formalitäten weg. Die Daten (z.B. Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Behandlung, Dauer etc.) werden in diesem Fall nicht an die Kasse weitergegeben.
Gesetzlich Versicherte:
ich freue mich, Sie darüber zu informieren, dass ich die Möglichkeit habe, auch gesetzlich versicherte Patienten an meinem Praxisstandort in Karlsberg 11, Dachau 85221 aufzunehmen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Quelle: Formblatt PTV10, KVD